In der Rahmenvereinbarung zur Sicherung des Schulstrukturfriedens (Drs. 21/18362) wurde bereits vereinbart, das freiwillige Klassenwiederholen zu ermöglichen. In der Vereinbarung heißt es : „In den Klassenstufen 7 bis 10 (sollen) Klassenwiederholungen künftig auf Antrag der Sorgeberechtigten möglich sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler trotz intensiver mindestens einjähriger Teilnahme an der Lernförderung so mangelhafte Leistungen im Zeugnis hat, dass nach den bis 2010 geltenden Richtlinien aus leistungsbezogenen und pädagogischen Gründen keine Versetzung erfolgt wäre.“ Dieses ist heute aktueller denn je; zumal aufgrund der zeitweisen Schulschließungen in der Corona-Pandemie und damit einhergehender Lernrückstände die Leistungen einiger Schülerinnen und Schüler für das Aufrücken in die nächste Klassenstufe nicht ausreichen werden, muss der Senat jetzt endlich die Vereinbarung aus dem Schulfrieden umsetzen. Das Schulgesetz in § 45 Absatz 2 ist dahin gehend zu ändern, dass auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Klassenwiederholung in den Klassenstufen 7 bis 10 möglich ist.
Zwar hat die schrittweise Wiederöffnung der Schulen begonnen, dennoch wird der betreute Fernunterricht noch eine geraume Zeit andauern. Die bisherige Zeit der Schulschließung hat bereits zu Lernrückständen bei einigen Schülerinnen und Schülern geführt. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sehnen sich nach Normalität, haben aber auch große Bedenken, wie Lernrückstände und eine gestiegene Chancenungleichheit in den Klassen, wenn die Schulen wieder zum Normalbetrieb übergehen, ausgeglichen werden sollen. Hierfür fehlen bisher eine valide Datenbasis sowie ein Konzept zum Nachholen von Lernrückständen. Daher ist es aus Sicht der CDU-Fraktion unerlässlich, dass der Senat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) damit beauftragt, die bestehenden Lernrückstände zu verifizieren. Diese Erhebung soll für den Senat als Grundlage dienen, um zeitnah ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und vorzulegen, wie und in welcher Form die Lernrückstände aufgeholt werden sollen.
Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Veränderungen des Schulalltags durch Fernunterricht führten zu erschwerten Vorbereitungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler für die Prüfungssituationen von ESA, MSA, Abitur und beruflichen Abschlüssen im Vergleich zu regulären Schuljahren.
Die Familien und Lehrkräfte haben die letzten Wochen den digitalen Fernunterricht großartig gemeistert. Sie stoßen jedoch immer mehr an ihre Belastungsgrenze. Homeoffice und Homeschooling in Verbindung mit Kontaktsperren sorgen für immer mehr Stressmomente. Seit nunmehr zehn Wochen befinden sich die Hamburger Schülerinnen und Schüler im digitalen Fernunterricht.
Die krisenhafte Situation infolge der Corona-Pandemie mit all ihren Beschränkungen hat gravierende Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche der Hamburgerinnen und Hamburger. Dies gilt auch für die Mobilität der Menschen, den außer- und innerstädtischen Verkehr sowie die Folgen für die Natur und die Umwelt.
Die Corona-Pandemie ist nicht nur ein Stresstest für unser Gesundheitssystem und unsere Wirtschaft, sondern geht einher mit erheblichen psychischen Belastungen für die Menschen. Homeoffice und Homeschooling in Verbindung mit Kontaktsperren sorgen nicht nur in Haushalten in sozialen Brennpunkten für deutlich mehr Stressmomente.
Hamburg ist das pulsierende Herz einer Metropolregion mit über 5 Millionen Einwohnern, Hafenstandort von Weltrang und Verkehrsdrehscheibe für Norddeutschland und nach Nordeuropa. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Kunden, zum Patienten, zum Sport oder um Familie und Freunde zu besuchen – mobil zu sein, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Mobilität ist unverzichtbar für jeden und für alle zusammen. Mobilität ist das Lebenselixier für eine lebendige Zivilgesellschaft, eine funktionierende Öffentlichkeit und eine florierende Wirtschaft. Mobilität bewegt die Menschen.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Zuge ihres Beschlusses vom 28.04.2020 ein Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in den Schulen vorgelegt. Dieses Rahmenkonzept regelt sowohl die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht als auch den Einsatz von Lehrkräften. Das Konzept erfasst zudem auch die Lehrkräfte, welche zur Risikogruppe gehören. Es bedarf somit aus Sicht der CDU-Fraktion keines eigenen Schutzkonzeptes, denn in dem Rahmenkonzept der KMK heißt es bereits: „Schülerinnen und Schüler, die an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, sollten entsprechend den für die Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen, wie beispielsweise bei Krankheit, von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden“ (Seite 5). Weiterhin wird in diesem Konzept auch der Einsatz von Lehrkräften geregelt: „Lehrkräfte, die nachweislich an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, (sollten) nach Möglichkeit nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören, können auf freiwilliger Basis im Präsenzunterricht und zur Absicherung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen eingesetzt werden, wenn in der Schule entsprechender Bedarf besteht“ (Seite 10). Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte daher das Rahmenkonzept der KMK als Richtschnur für den Präsenzunterricht in Hamburg gelten und dahin gehend spezifiziert werden, dass diese Vorgaben auch für nicht pädagogisches Personal gelten. Insgesamt sollten Lehrkräfte, nicht pädagogisches Personal, welche zur Risikogruppe gehören, sowie Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und nicht pädagogisches Personal mit Vorerkrankung für sich persönlich entscheiden können, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen oder darin eingesetzt werden wollen.
Immer mehr Angehörige von Bewohnern in Pflege- und Senioreneinrichtungen befürchteten bereits einen frühzeitigen Tod ihrer Lieben. „Nicht an Covid-19, sondern an der Isolation, weil die Einsamkeit ihnen den Lebensmut nimmt“, wie die frühere evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann in den Medien zitiert wird. Unabhängig von dieser zugespitzten Sichtweise häuft sich mittlerweile die Kritik an dem absoluten Besuchsverbot (siehe § 15 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). So wies der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, darauf hin, dass die Pandemie noch über einen längeren Zeitraum das Leben der Menschen bestimmen werde und es daher nicht möglich sei, Menschen in Pflege- und Senioreneinrichtungen, die teilweise altersbedingt auch nur noch eine überschaubare Lebenserwartung haben, für ungewisse Zeit jeglichen Kontakt zu ihren Angehörigen zu verwehren.
Schlüsseltechnologien sind die Voraussetzung, um in Zukunftsbranchen erfolgreich zu sein: von künstlicher Intelligenz, Blockchain, Quantencomputer, 3D-Druck und Robotik bis zu Medizin- und Umwelttechnologie. Wie sehr dies auch im Interesse der Hamburgerinnen und Hamburger ist, zeigt sich auch jetzt in der Corona-Krise, die im Bereich der Digitalisierung bereits heute als Innovationstreiber wirkt (zum Beispiel Videokonferenzen in den Betrieben, innovative Softwarelösungen et cetera). Im Gesundheitsbereich wird erst ein gegenwärtig erforschter Impfstoff die Pandemie endgültig besiegen. Auch im Umweltbereich wird technologische Innovation maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen.