Die Sternbrücke im Bezirk Altona ist ein neuralgischer Punkt für den Personen- und Warenverkehr in Hamburg und weit darüber hinaus. Auf vier Gleise verteilt rollen jeden Tag rund 1.000 Züge des Nah-, Fern- und Güterverkehrs über diesen Abschnitt der Verbindungsbahn. Unterhalb der seit 1925/1926 in ihrer heutigen, prägnanten Form als Stahlbalkenbrücke bestehenden Querung verkehren alleine auf der Stresemannstraße an einem durchschnittlichen Werktag rund 40.000 Kraftfahrzeuge (Kfz). Hinzu kommen rund 15.000 Fahrzeuge, die diesen Verkehrsknoten über die Max- Brauer-Allee ansteuern.
Zahlreiche Hamburgerinnen und Hamburger zieht es trotz der coronabedingten Einschränkungen bei schönem Wetter in die Parkanlagen oder an die Elbe. Gerade in der jetzigen Zeit dienen die Grünflächen umso mehr der Erholung und Abwechslung der Bevölkerung. Ob an Alster, Elbe oder im Stadtpark, viele Besucher genießen – unter Einhaltung des Kontaktverbots und Abstandsgebots – die Sonne bei Spaziergängen, beim Joggen oder auf einer Decke. Neben der Öffnung öffentlicher Sanitäranlagen, die wir mit dem Antrag Drs. 22/247 bereits gefordert haben, ist es notwendig, mehr beziehungsweise größere Mülleimer an hoch frequentierten Orten aufzustellen, um der zunehmenden Vermüllung, beispielsweise an den Alsterwiesen und am Elbstrand von Wittenbergen bis nach Övelgönne, entgegenzuwirken. Dort häuft sich seit Wochen an vielen Tagen der herumliegende Müll, weil die vorhandenen Müllcontainer randvoll sind. Ebenso ist es erforderlich, mehr Mitarbeiter der Stadtreinigung, die im Rahmen der Sauberkeitsoffensive eingestellt wurden, zur Kontrolle in die besonders betroffenen Parkanlagen und Strandabschnitte zu schicken, um zu verhindern, dass Besucher überhaupt Müllberge hinterlassen.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat am 3. Juni 2020 in Berlin unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein Konjunkturpaket für die deutsche Wirtschaft mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro vorgelegt.
Das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ der Bundesregierung mit einem Volumen von rund 70 Milliarden Euro enthält neben der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer zahlreiche konjunkturelle und soziale Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Absicherung von Unternehmen und Beschäftigten, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, eine verlässliche Regelung des Kurzarbeitergeldes, einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und zusätzliche Mittel für Familien, Schulen und Kinderbetreuung. Im Wege einer „Sozialgarantie 2021“ sichert die Bundesregierung zu, dass die Lohnnebenkosten nicht über 40 Prozent steigen. Die Stromkosten werden gesenkt.
Die Sommerferien 2020 werden anders sein als die bisherigen. Daher muss es neben dem freiwilligen Ferienprogramm auch freiwillige Angebote für Schülerinnen und Schüler zum Aufholen der Lernrückstände geben. Aufgrund der coronabedingten Schulschließungen ist es daher richtig und wichtig, Angebote in den Sommerferien zu schaffen, die auf freiwilliger Basis Lernangebote zur Wiederholung der Lerninhalte des letzten Halbjahres bereitstellen. Der Antrag von SPD und GRÜNE richtet sich jedoch insbesondere an alle Schülerinnen und Schüler, die zu Hause kein Umfeld vorfinden, das Lernprozesse unterstützend begleiten kann. Der Schulsenator hat in einem Schreiben an die Schulleitungen bereits die „Hamburger Lernferien 2020 – Lernförderliche Angebote für Schülerinnen und Schüler in schwierigen sozialen Lagen oder belasteten Lebenslagen“ ankündigt. Insgesamt wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion wünschenswert gewesen, vorab die Lernrückstände aller Schülerinnen und Schüler zu ermitteln, um passgenau Angebote unterbreiten zu können. Anstatt ein Platzkontingent pro Schule vorzusehen, das über soziostrukturelle Merkmale des Schulstandortes und individuelle Schülermerkmale ermittelt wird und dass die Schulen Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihres Platzkontingents für eine Teilnahme an den Lernferien benennen.
Mit der seit dem 13. Mai 2020 geltenden 6. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg ist es Restaurants und Schankwirtschaften – bei Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienestandards und weiteren Schutzmaßnahmen – wieder möglich, ihre Betriebe zu öffnen.
In der Rahmenvereinbarung zur Sicherung des Schulstrukturfriedens (Drs. 21/18362) wurde bereits vereinbart, das freiwillige Klassenwiederholen zu ermöglichen. In der Vereinbarung heißt es : „In den Klassenstufen 7 bis 10 (sollen) Klassenwiederholungen künftig auf Antrag der Sorgeberechtigten möglich sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler trotz intensiver mindestens einjähriger Teilnahme an der Lernförderung so mangelhafte Leistungen im Zeugnis hat, dass nach den bis 2010 geltenden Richtlinien aus leistungsbezogenen und pädagogischen Gründen keine Versetzung erfolgt wäre.“ Dieses ist heute aktueller denn je; zumal aufgrund der zeitweisen Schulschließungen in der Corona-Pandemie und damit einhergehender Lernrückstände die Leistungen einiger Schülerinnen und Schüler für das Aufrücken in die nächste Klassenstufe nicht ausreichen werden, muss der Senat jetzt endlich die Vereinbarung aus dem Schulfrieden umsetzen. Das Schulgesetz in § 45 Absatz 2 ist dahin gehend zu ändern, dass auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Klassenwiederholung in den Klassenstufen 7 bis 10 möglich ist.
Zwar hat die schrittweise Wiederöffnung der Schulen begonnen, dennoch wird der betreute Fernunterricht noch eine geraume Zeit andauern. Die bisherige Zeit der Schulschließung hat bereits zu Lernrückständen bei einigen Schülerinnen und Schülern geführt. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sehnen sich nach Normalität, haben aber auch große Bedenken, wie Lernrückstände und eine gestiegene Chancenungleichheit in den Klassen, wenn die Schulen wieder zum Normalbetrieb übergehen, ausgeglichen werden sollen. Hierfür fehlen bisher eine valide Datenbasis sowie ein Konzept zum Nachholen von Lernrückständen. Daher ist es aus Sicht der CDU-Fraktion unerlässlich, dass der Senat das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) damit beauftragt, die bestehenden Lernrückstände zu verifizieren. Diese Erhebung soll für den Senat als Grundlage dienen, um zeitnah ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und vorzulegen, wie und in welcher Form die Lernrückstände aufgeholt werden sollen.
Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Veränderungen des Schulalltags durch Fernunterricht führten zu erschwerten Vorbereitungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler für die Prüfungssituationen von ESA, MSA, Abitur und beruflichen Abschlüssen im Vergleich zu regulären Schuljahren.
Die Familien und Lehrkräfte haben die letzten Wochen den digitalen Fernunterricht großartig gemeistert. Sie stoßen jedoch immer mehr an ihre Belastungsgrenze. Homeoffice und Homeschooling in Verbindung mit Kontaktsperren sorgen für immer mehr Stressmomente. Seit nunmehr zehn Wochen befinden sich die Hamburger Schülerinnen und Schüler im digitalen Fernunterricht.
Die krisenhafte Situation infolge der Corona-Pandemie mit all ihren Beschränkungen hat gravierende Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche der Hamburgerinnen und Hamburger. Dies gilt auch für die Mobilität der Menschen, den außer- und innerstädtischen Verkehr sowie die Folgen für die Natur und die Umwelt.