Auch nach sechs Wochen Sommerferien und dem kürzlich begonnenen Schuljahr gibt es in Hamburg noch immer keine einheitliche und überzeugende E-Learning-Plattform sowie Qualitätsstandards für das Homeschooling. Aus diesem Grund erneuern wir die Forderungen aus unserem – von Rot-Grün abgelehnten – Bürgerschaftsantrag vom 27. Mai 2020 (Drs. 22/368), dass der Senat schnellstmöglich technische und pädagogische Standards für den Fernunterricht entwickeln und allen staatlichen Schulen eine geprüfte und sichere Lernplattform anbieten und diese bereitstellen soll. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass die Etablierung (zum Beispiel in NRW der Lernplattform Moodle) an 500 Schulen innerhalb von zwei Wochen keine Utopie ist.
Die Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) haben zur Aufgabe, die Entwicklung regionaler Bildungslandschaften zu fördern und zu koordinieren. Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und den sieben Hamburger Bezirksämtern wurde am 27.10.2010 die erste Fassung des Konzepts für die Durchführung der RBK beschlossen. Die RBK sollen im Sinne der bildungspolitischen Zielsetzungen einen Beitrag zur Verbesserung des Bildungsangebots auf lokaler Ebene leisten, zum Beispiel in Stadtteilen, Quartieren, Sozialräumen und Regionen.
Bereits vor der Corona-Pandemie ist das Lehrerarbeitszeitmodell (LAZ), welches als Planungsinstrument zur Erfassung der Lehrerarbeitszeit eingeführt wurde, an seine Grenzen gestoßen. Seit seiner Einführung sind für Lehrkräfte vielfältige Aufgaben hinzugekommen, wie beispielsweise Integration, Inklusion und Digitalisierung. Auch benötigen Lehrkräfte mehr Zeit für individuelle Lernentwicklungsgespräche mit ihren Schülerinnen und Schülern. Diese vielfältigen neuen Aufgaben sind jedoch im LAZ nicht berücksichtigt worden. Lehrkräfte erhalten hierfür keine Entlastung. Daher erneuern wir die Forderungen aus unserem – von Rot-Grün abgelehnten – Bürgerschaftsantrag vom 15. Januar 2020 (Drs. 21/19729) nach Sofortmaßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte, bis das Lehrerarbeitszeitmodell angepasst und den neuen Aufgaben entsprechend systematisiert wird.
Seit Monaten findet Lehre und Studium in Hamburg digital statt und so wird es auch mindestens bis Anfang November, dem Beginn des Wintersemesters, weitergehen. Die Umstellung ist den Hochschulen und den Studierenden zum großen Teil sehr gut gelungen. Trotzdem bringt die Auflösung des normalen Studiumsalltags auch Probleme mit sich. Viele Studierende wohnen allein und langsam, aber sicher fällt ihnen die Decke auf den Kopf. Andere leben in Wohngemeinschaften oder auch noch in der Familie, wo es nicht immer leicht ist, Bedingungen für konzentriertes Lernen herzustellen. In normalen Zeiten bieten die Lesesäle der Universitäten die idealen Rückzugsorte für Lernen und Selbststudium und auch für eine Trennung von Arbeits- (das heißt hier Studium) und Privatleben. Viele Studierende nutzen und schätzen diese Möglichkeit. Aber auch sie fehlt seit März. Zwar sind die Ausleihe und bestimmte spezielle Nutzungen wieder möglich, doch die Lesesäle sind entweder gar nicht oder aber zeitlich und quantitativ sehr stark eingeschränkt nutzbar. So zum Beispiel der Hinweis auf der Website der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg: die Lesesäle sind seit dem 3. Juni wieder geöffnet, aber nur von Montag bis Freitag zwischen 12.00 und 18.00 Uhr, in drei Zeitfenstern von jeweils 105 Minuten, mit vorheriger Reservierung. Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten ist wohl angedacht, aber nach wie vor mit deutlich reduzierten Kapazitäten.
Die Entwicklung der Baukosten ist eingedenk des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg nicht nur für die unmittelbar betroffene Wohnungswirtschaft von erheblicher Bedeutung. Vielmehr stellt die allgemeine Baupreisentwicklung einen wichtigen Indikator für die gesamte Stadtentwicklungspolitik dar, wovon vielerlei Maßnahmen abgeleitet werden können.
Mobil zu sein, ist ein menschliches Grundbedürfnis. Mobilität ist unverzichtbar für jeden und für alle zusammen. Mobilität ist das Lebenselixier für eine lebendige Zivilgesellschaft, eine funktionierende Öffentlichkeit und eine florierende Wirtschaft. Mobilität bewegt die Menschen. Fortbewegung und Unterwegssein sind hierbei aber viel mehr als nur die Summe der Verkehre und stehen vor ganz besonderen Hindernissen.
Unser Hafen in Hamburg ist der drittgrößte Containerhafen in Europa und steht auf Platz 19 der größten Containerhäfen der Welt. Aber die Entwicklung ist keine gute: Seit den 1960er-Jahren war der Hafen Hamburg beständig auf Platz 2 der größten Hafen Europas hinter Rotterdam. 2016 fiel er auf Platz 3 hinter Antwerpen zurück. Nicht erst seitdem schwächelt das Wachstum des Hafens. Die Herausforderungen nehmen zu.
Angesichts dieser Herausforderungen braucht der Hafen einen Hafententwicklungsplan 2040.
Seit dem 16. Jahrhundert gibt es in Hamburg Bürgergremien in der Verwaltung, sogenannte Deputationen. Durch sie soll gemäß Artikel 56 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg die Mitwirkung der Bürger an der Verwaltung ihrer Stadt gewährt werden. Die ehrenamtlichen Deputierten nehmen an Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung in ihrer Behörde teil, insbesondere an Entscheidungen über die Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplans und über Änderungen in der Organisation ihrer Behörde, an der sachlichen Erledigung von Beschwerden von allgemeiner Bedeutung und an Vorschlägen, die von den Behörden für die Ernennung und Beförderung von Beamten sowie für die Einstellung und Höhergruppierung von Angestellten des höheren Dienstes gemacht werden.
Anlässlich der rot-grünen Koalitionsverhandlungen betonte vor allem Sozialsenatorin Leonhard in ihrer Funktion als SPD-Landeschefin, wie wichtig die Integration in den Arbeitsmarkt sei. Der neue Senat wolle seinen Fokus auf die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Alleinerziehenden setzen. Aber auch für die Weiterbildung jener Personen, die während der Corona-Pandemie ihren Job verloren haben und sich daher beruflich neu orientieren müssen, kündigten die rot-grünen Verhandlungspartner ein „großes Arbeitsmarktprogramm“ an. Dieses solle landesfinanziert und ergänzend zu den Angeboten von Jobcenter und Arbeitsagentur sein. Hierfür solle jährlich ein „höherer Millionenbetrag“ fließen, wobei der Schwerpunkt auf abschlussorientierten Maßnahmen liegen solle.
Viele sportliche Aktivitäten auf Vereinsebene sind aufgrund rückläufiger Neuinfektionen und eines stabilen Gesundheitssystems auch in Hamburg mittlerweile wieder möglich. Der Schwimmsport gehört nicht dazu. Die aktuelle Allgemeinverfügung besagt, dass die Hamburger Hallenbäder bis 30. Juni 2020 geschlossen bleiben. Diese Tatsache stellt für viele Leistungsschwimmerinnen und Leistungsschwimmer, die in unserer Stadt trainieren, eine herbe Enttäuschung dar. Ein Leistungsschwimmer mit Aussicht auf eine professionelle Karriere trainiert bis zu 20 Stunden pro Woche. Eine langfristige Karriereplanung im Schwimmen ist nicht auf kurzfristige Erfolge ausgerichtet, sondern basiert auf jahrelangem, akribisch geplantem Leistungsaufbau. Der durch die Pandemie bedingte mehrmonatige Trainingsausfall ist für die Athleten kaum wieder aufzuholen. Ein Ersatztraining in Gewässern im Freien stellt keine Alternative dar, da sich die spezifischen Eigenschaften eines Sportschwimmbeckens nicht simulieren lassen. Internationale wissenschaftliche Studien belegen, dass in einem Hallenbad keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen bestätigen, dass das Risiko nicht höher ist, als an anderen öffentlichen Orten. In Hessen wurden die Schwimmbäder ab dem 1. Juni 2020 für das Vereinsschwimmen geöffnet.