Beste Voraussetzungen für den Neustart in der Gastronomie und Hotel- lerie schaffen – Senat muss bei der Einführung der „luca“-App unter- stützen

Im Zuge der Pandemiebekämpfung und zur Nachverfolgung beziehungsweise zur Durchbrechung von Infektionsketten soll künftig deutschlandweit eine App zum Einsatz kommen. Die sogenannte luca App ist eine Lösung, die eine schnelle Kontaktdatenverwaltung und Kontaktnachverfolgung für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen, für Geschäfte und Gastronomie ermöglicht und dabei die Gesundheitsämter einbindet und deren Arbeit erheblich vereinfacht.

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Corona-Tests für Vorschulkinder verpflichtend machen – Lehrkräfte der weiterführenden Schulen bei der Impfpriorisierung berücksichtigen

Seit dem 6. April 2021 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen in der Schule teilnehmen, in der Schule testen. Andernfalls können sie am Präsenzunterricht nicht teilnehmen und lernen im Distanzunterricht. Ausgenommen von der Testpflicht sind die Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen. Die Schulbehörde lehnt in den FAQs eine entsprechende Testpflicht mit der Begründung ab, dass teilweise Unterstützung bei der Durchführung der Tests benötigt würde. Weiterhin heißt es, dabei sei die grundsätzliche Voraussetzung, dass die Schnelltests in den Schulen von den Schülerinnen und Schülern selbst durch- geführt werden könnten. Eine Eins-zu-eins-Unterstützung hierbei sei nicht möglich. Medienberichten zufolge, hätten nach den Märzferien – bevor die Tests für Schülerinnen und Schüler verpflichtend wurden – in den Grundschulen sowohl Grundschülerinnen und Grundschüler als auch Vorschulkinder an den Tests teilgenommen, dies habe gut funktioniert.

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Das gesamte Straßennetz im Blick und nicht nur die Hauptverkehrs- straßen – Zustand der Bezirksstraßen unverzüglich und fortan alle zwei Jahre erfassen

Den Löwenanteil des rund 4.100 Fahrbahnkilometer (beziehungsweise 8.300 Fahr- streifenkilometer) umfassenden Hamburger Straßennetzes machen mit rund 3.500 km die Bezirks- und nicht die Hauptverkehrsstraßen (560 km) aus. Ausgerechnet die sogenannten übrigen Bezirksstraßen waren laut des Straßenzustandsberichts 2018 allerdings in einem besonders schlechten Zustand. Rund 65 Prozent wiesen seinerzeit die Zustandsnote 3,5 und schlechter auf und waren dringend sanierungsbedürftig.

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Förderprogramm für alle Hamburger Schülerinnen und Schüler anbieten

Im Sommer 2020 wiesen führende Bildungswissenschaftler bereits auf die Notwendigkeit hin, coronabedingte Lernrückstände aufzuarbeiten. So hielt Prof. Dr. Olaf Köller vom Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) in Kiel Maßnahmen zur Kompensation des Unterrichtsausfalls für erforderlich. „Für eine angemessene Förderung – insbesondere der leistungsschwachen Schülerinnen und Schüler – wird es wichtig sein, nach den Sommerfeien Leistungsausgangslagen zu diagnostizieren. Die Diagnose wird Förderbedarfe offenlegen. Hier wird es wichtig sein, additive Förderangebote zur Beseitigung der Lernrückstände zu machen, die über den Regelunterricht hinausgehen.“

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Senat muss Hamburger Gastronomiebetriebe mit Investitionsförderung nach niedersächsischem Vorbild unterstützen!

Mit der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Diese Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

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Erhalt der bestmöglichen Examensvorbereitung für Hamburgs Studie- rende der Rechtswissenschaften

Die „Bild“-Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 8. März 2021, dass die Universität ab dem Sommersemester 2021 den Studierenden der Rechtswissenschaften die vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften (AGs) in erheblichem Ausmaß kürzen beziehungsweise streichen will. Für Studierende im Hauptstudium (viertes/fünftes Semester) sollen die Kurse komplett gestrichen, im Semester 1 bis 3 die Gruppen vergrößert werden – von 25 auf 40 Teilnehmer.

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