Am 8. Juni hat der Corona-Expertenrat der Bundesregierung seine Einschätzung für den kommenden Herbst und Winter abgegeben. Demnach erwarten die Expertinnen und Experten eine erneute erhebliche Belastung des Gesundheitssystems und der für Bevölkerung und Staat kritischen Infrastruktur. Es brauche daher eine Rechtsbasis für schnelle Reaktionen.
Kerncurricula sind aus Sicht der CDU-Fraktion wichtig, damit alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten. Nur so kann eine kognitive Grundausstattung erreicht werden, die auch den Dialog zwischen sozialen Schichten und Stadtteilen erleichtert und einen sozialen Zusammenhalt schafft. Die Kerncurricula legen verpflichtende Unterrichtsinhalte und verpflichtendes Fachwissen fest. Sie sollen insbesondere klar beschreiben, über welches Wissen die Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen verfügen müssen. Länderübergreifend wird seit Jahren an einer besseren Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und Schulformen gearbeitet. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich auf länderübergreifend einheitliche Standards und verbindliche Regelungen verständigt.
Die von der Bundesregierung im Entlastungspaket enthaltene Maßnahme zur temporären Einführung eines günstigen Fahrscheins für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den drei Sommermonaten 2022 wird von der CDU-Bürgerschaftsfraktion ausdrücklich unterstützt. Einzig ein verlässlicher, pünktlicher und günstiger
ÖPNV in unserer Hansestadt stellt eine valide Alternative und Ergänzung zum eigenen Auto dar und muss auch langfristig forciert werden. Insofern ist die Bereitstellung
eines günstigen Tickets für alle Hamburger, wie bereits von der CDU-Bürgerschaftsfraktion mehrfach in Form eines 365-Euro-Tickets für den hvv gefordert, ein längst
überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Wenn beispielsweise Menschenleben in Gefahr sind oder die Polizei im Rahmen von
eilbedürftigen Einsätzen unterwegs ist, sind die Führer der Einsatzfahrzeuge auf die
Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Straßenverkehr-Ordnung (StVO), die
nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen, angewiesen. Diese umfassen unter anderem das Fahren bei
Rotlicht, Überschreiten des Tempolimits oder auch das Befahren der Gegenfahrbahn.
Um die Verkehrsteilnehmer auf die Nutzung der Sonderrechte hinzuweisen und
dadurch Unfälle zu vermeiden, schalten Polizei und Feuerwehr in diesen Situationen
Blaulicht und Martinshorn ein. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen.
Das ständige Ausweiten von Bewohnerparkzonen verursacht immer mehr Probleme in
Hamburg: Trotz Ausweises finden Anwohner keinen Parkplatz. Zugleich werden Besucher kräftig zur Kasse gebeten. Darunter leidet insbesondere das Rückgrat der Hamburger Wirtschaft, unsere kleinen und mittelständischen (Handwerks-)Betriebe. Nach
den aktuellen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Mitarbeiter von Firmen oder Gewerbebetrieben noch immer keinen gesetzlichen Anspruch auf
einen Anwohnerparkausweis beziehungsweise eine Ausnahmegenehmigung geltend
machen.
Der Verein der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit e.V. (VDUZ) ist ein Zusammenschluss von kompetenten Akteurinnen und Akteuren, die sich das Ziel gesetzt haben, ukrainischen Bürgern bei der Befriedigung von lebens- und wirtschaftsnotwendigen Mindestbedürfnissen zu helfen. Seit dem Jahr 2014 unterstützt der VDUZ e.V. hilfsbedürftige Personenkreise, darunter Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen, Familien in Notlage, Waisenhäuser und medizinische Einrichtungen, und führt weitere soziale Projekte mit ähnlicher Kategorisierung aus.
Die Geburt eines weiteren Kindes ist für jede Familie erst einmal ein erfreuliches und besonderes Ereignis. Es hat jedoch zur Folge, dass sich der Betreuungsanspruch für die älteren Kinder der Familie verändert. Denn laut Fachanweisung Kindertagesbe- treuung Punkt 4.2 ist „bei Geburt eines Kindes den anderen Kindern dieser Familie, denen bereits Betreuungsleistungen nach § 6 Absatz 2 KibeG gewährt werden, die Betreuungsleistung im gleichen Umfang für vier Monate ab diesem Zeitpunkt weiter zu bewilligen“. Somit haben die Eltern und demnach das andere beziehungsweise die anderen Kinder der Familie nach der Übergangsfrist von vier Monaten nur noch den allgemeinen Rechtsanspruch über fünf Stunden Betreuung mit Mittagessen. Dies führt häufig dazu, dass die betroffenen Kinder aus ihrem bestehenden Kita-Umfeld gerissen werden. Dies sollte aus Sicht der CDU-Fraktion vermieden werden.
Noch nie waren die Aussichten auf ein langes, gesundes und erfülltes Leben so groß wie heute. Die Lebenserwartung in Deutschland und auch in Hamburg steigt stetig an. Immer mehr Menschen sind bis ins hohe Alter fit und aktiv und möchten möglichst lange selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Laut Sozialverband Hamburg sind aktuell 18,2 Prozent der Menschen in Hamburg 65 Jahre und älter. Im Jahr 2030 werden sogar 22 Prozent der Menschen in Hamburg 65 Jahre und älter sein. Für uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion steht fest, dass wir den Folgen des demografischen Wandels nur durch ein Miteinander der Generationen begegnen können. Wir wollen ältere Menschen daher gezielt unterstützen und gleichzeitig das Potenzial ihrer Erfahrung und ihres Könnens in unserer Gesellschaft nutzen.
Hamburg ist durch große Verkehrsachsen geprägt, die manchmal wie eine Barriere wirken. Insbesondere die Hamburger Innenstadt leidet unter der „Schneise“, die die Willy-Brandt-Straße zwischen traditioneller Innenstadt und HafenCity bildet. Die Distanz zwischen Rathaus und Speicherstadt ist nicht weit, aber die Wegeverbindungen sind nicht bekannt, schlecht ausgeschildert, unattraktiv oder nur über Umwege zu erreichen.
Die Debatte um die Kosten für das schulische Mittagessen beschäftigt Hamburg bereits seit Längerem. Kurz vor der letzten Bürgerschaftswahl einigten sich die Freie und Hansestadt Hamburg und die Hamburger Caterer auf eine Preisanpassung, die aufgrund von Kostensteigerungen und dem Erhalt der Qualität dringend angesagt war. Die Erhöhung hat die Stadt, wie im Wahlkampf versprochen, zunächst selbst ausgeglichen.
Die Schulbehörde beschloss dann aber zum 1. Februar 2022, die Beiträge der Eltern für das schulische Mittagessen anzupassen und die Erhöhung damit an die Eltern weiterzugeben.