Hamburg führt immer mehr Bewohnerparkgebiete ein. Für Hamburgerinnen und
Hamburger, die auf ein Auto angewiesen sind, bedeutet das, dass sie jährlich einen kostenpflichtigen Parkausweis bestellen müssen. Über die Website des OnlineDienstes des Landesbetriebs Verkehr (LBV) können sie jeweils für ein Jahr befristet
einen Parkausweis beantragen, der ihnen per E-Mail zugesendet wird und dann ausgedruckt und hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt werden kann. Nach einem Jahr ist der Ausweis ungültig. Er ist von den Anwohnerinnen und Anwohnern eigeninitiativ zu verlängern oder neu zu beantragen und zu bezahlen. Für viele Hamburgerinnen und Hamburger, die auf ein Kfz angewiesen sind und viele Jahre in derselben Wohnung leben, ist dies ein unnötig aufwendiges Verfahren, denn für sie gibt es keine Möglichkeit, einen Parkausweis dauerhaft zu beantragen und die Gebühr per Dauerauftrag abbuchen zu lassen. Gleichzeitig gibt es auch keine Service-Mail, die Parkausweis-Besitzer an das Ablaufen der Frist erinnert.