Heizen und Kühlen mit Abwasser – vorhandene Potenziale nutzen

Der fortschreitende Klimawandel und die hohen Energiepreise verlangen nach neuen, CO2-schonenden und günstigen Energiequellen. Die Berliner Wasserbetriebe wollen daher zukünftig Abwasser nutzen, um große Gebäude zu heizen beziehungsweise zu kühlen. Mit Temperaturen zwischen 10 und 20 Grad Celsius ist das Abwasser eine regenerative Energiequelle, die ganzjährig zur Verfügung steht. Wärme aus Abwasser lohnt sich aus Sicht der Berliner Wasserbetriebe beispielsweise für große Wohn- und Bürogebäude, Krankenhäuser, Seniorenzentren, Schwimm- und Sporthallen, Gewerbe- und Industriegebäude bei einer minimalen Entzugsleistung von 100 Kilowatt und
mehr.

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Zukünftige MINT-Studierende an der HAW Hamburg unterstützen –
Finanzierung für das Programm „STARTplus intensiv“ sicherstellen

Alle in Politik und Wirtschaft sind sich der Bedeutung der MINT-Fächer bewusst. Der Bedarf an Fachkräften im MINT-Bereich wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Daher fordert die CDU-Fraktion den rot-grünen Senat auf, die Mittel für das Programm „STARTplus intensiv“ erneut aus den LOM-Mitteln zu finanzieren. Das Programm sollte zudem auf weitere geeignete Studiengänge der HAW Hamburg ausgeweitet werden. Daher sollte der Senat gemeinsam mit der HAW Hamburg einen Plan zur Ausweitung entwickeln. Damit dies umgesetzt werden kann, sind der HAW Hamburg die dafür nötigen Mittel bereitzustellen.

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Situation der Rechtsreferendare in Hamburg verbessern!

Hamburgs Rechtsreferendare gingen unter dem Slogan „Fair statt prekär – Reform der Unterhaltsbeihilfe jetzt!“ im Dezember 2022 auf die Straße, um für eine Reform der Unterhaltsbeihilfe zu demonstrieren. Ihre Argumente waren dabei nicht von der Hand zu weisen: Hamburg gewährt Referendaren die niedrigste Unterhaltsbeihilfe und hat zudem die niedrigste abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze, obwohl es die drittteuerste Stadt Deutschlands ist. Im Vergleich zur hamburgischen Unterhaltsbeihilfe von aktuell 1.209,21 Euro brutto verdienen sächsische Referendare knapp 400 Euro mehr, gefolgt von Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Hinzu kommen die enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten mit einer Inflation von aktuell circa 10 Prozent ohne entsprechende Entwicklung der Unterhaltsbeihilfe. Die Referendare weisen darauf hin, dass die aktuelle Unterhaltsbeihilfe unter der Armutsgefährdungsschwelle für Singles 2021 und unter dem aktuellen Mindestlohn liegt. Sie kritisieren zurecht, dass sich die Justiz ihren potenziellen Bewerbern dadurch als gleichgültige Arbeitgeberin präsentiert.

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Dauerhaftes Waffenverbot im Hauptbahnhof einführen!

An den Adventswochenenden wurde im Hauptbahnhof ein temporäres Waffenverbot verhängt. Dies bedeutet, dass dort jeweils freitags von 15.00 Uhr bis sonnabends um 7.00 Uhr und sonnabends ab 15.00 Uhr bis sonntags um 7.00 Uhr das Mitführen gefährlicher Werkzeuge, Schreckschusswaffen, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art verboten ist; Ausnahmen gibt es lediglich für Mitarbeiter von Wachoder Geldtransporten oder anderen Personen, die entsprechende Gegenstände aus beruflichen Gründen verwenden. Hintergrund des verhängten Waffenverbots an den
Adventswochenenden ist der Umstand, dass die Bundespolizei im Bereich des Hauptbahnhofs eine Zunahme der Kriminalität feststellte und beim Einschreiten immer wieder Messer sicherstellte.

Wenn nun aber die Polizei selbst die Notwendigkeit einer Waffenverbotszone am
Hauptbahnhof erkennt, ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese auf die Adventszeit beschränkt sein soll. Die Situation am Hauptbahnhof, am ZOB und im August-Bebel Park ist nach wie vor verheerend – und das nicht nur an Wochenenden.

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Für besseren Verbraucherschutz: Abzocke bei der Wohnungssuche verhindern!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher aktuell mit einer Abmahnung gegen ImmoScout24 wegen Datenschutzverstößen und irreführender Werbung vor. Dies reicht aber nicht aus, um Wohnungssuchende effektiv zu schützen. Den meisten Bewerbern um eine Wohnung ist nicht bewusst, dass eine SCHUFA-Auskunft erst kurz vor Vertragsschluss verlangt werden darf. Vor diesem Hintergrund ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit dringend erforderlich, die Wohnungssuchende darüber
aufklärt, welche Informationen der Vermieter zu welchem Zeitpunkt einfordern darf. Eine hinreichende Information der Wohnungssuchenden über ihre Rechte kann auch dabei helfen, dem unseriösen Geschäftsmodell von ImmoScout24 und der SCHUFA einen Riegel vorzuschieben.

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Klimaresiliente Innenstadt: Verbindlich für Begrünung sorgen

Die letzten Jahre haben es gezeigt: Die Sommer werden auch in Hamburg wärmer und Grünflächen, Bäume sowie entsiegelte Flächen immer wichtiger, um den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen. In der Hamburger Innenstadt müssen Grünflächen in Zukunft eine wichtige Rolle übernehmen – als angenehmer Aufenthaltsort für Hamburgerinnen und Hamburger, zur Kühlung der umliegenden Gebäude und auch als Versickerungsfläche bei Starkregenereignissen. Nur mit einer langfristigen und strategischen Entwicklung der grünen Infrastruktur kann Hamburg Vorsorge treffen für den Klimawandel.

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Ungerechtfertigte Benachteiligung der Pensionäre beenden: Angleichungszulage gewähren!

Aus diesem Grund erhalten alle Landesbeamten für die Jahre 2021 bis 2025 einmal jährlich eine befristete Zulage von 33 beziehungsweise 20 Prozent eines „Monatsbruttos“. Die Angleichungszulage für das Jahr 2021 wurde zum 1. November 2022, die Angleichungszulage für das Jahr 2022 zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt; die weiteren Zahlungen erfolgen bis zum Jahre 2025 jeweils zum 1. Dezember. Die Angleichungszulage wird jedoch nur aktiven Beamten gewährt, Pensionäre erhalten sie nicht.

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Für mehr Eigenverantwortung: Maskenempfehlung statt Maskenpflicht
in Bus und Bahn!

Die Corona-Fallzahlen und Verläufe der Erkrankung sind nicht mehr so wie noch im letzten Winter, eine Überlastung des Gesundheitssystems aufgrund der CoronaSituation besteht aktuell nicht; die Pandemie wird immer mehr zur Endemie, sie tritt mehr und mehr als normale Erkältungskrankheit auf. In unseren europäischen Nachbarländern sind die Corona-Maßnahmen nahezu vollständig aufgehoben, ohne negative Auswirkungen.

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Hamburgs Studierende müssen vom 49-Euro-Ticket profitieren!

Während Verkehrssenator Dr. Tjarks weiterhin Lobeshymnen auf das 49-Euro-Ticket und dessen Effekt auf den ÖPNV in der Hansestadt singt, bleibt eine wichtige Bevölkerungsgruppe völlig unerwähnt: Hamburgs Studierende. Als Teil des Semesterbeitrags in Höhe von 337,50 Euro für das Wintersemester 2022/2023 zahlen Studierende derzeit 182,40 Euro für ein Semesterticket, oder 30,40 Euro pro Monat. Das Ticket berechtigt Studierende zu beliebig vielen Fahrten in den Ringen A bis E während des (auf dem Ticket angegebenen) Semesters. Für Studierende ohne Semesterticket starten Monatskarten derzeit bei 32,90 Euro pro Monat und berechtigen zu einer Tarifzone nur in den Ringen C bis H.
Wollen Hamburgs Studierende in ganz Deutschland unterwegs sein, müssen diese zusätzlich ein 49-Euro-Ticket erwerben – die monatlichen Gesamtkosten betragen dann also mindestens 79,40 Euro pro Monat. Damit zahlen Hamburgs Studierende mit Start des 49-Euro-Tickets deutlich mehr als Bürger mit einem durchschnittlichen Einkommen (49 Euro pro Monat) und fast das Vierfache von Sozialhilfeempfängern oder Asylbewerbern (etwa 24 Euro pro Monat) für die exakt gleiche Leistung.

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Gesundes und qualitativ hochwertiges Schulessen garantieren – Caterer fair entlohnen

Seit Einführung der Ganztagsschulangebote steigt die Teilnahmequote kontinuierlich
an. Im laufenden Schuljahr wurden laut Pressemittteilung der Schulbehörde zum Schuljahresbeginn 2022/2023 87,6 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen für die Nachmittagsbetreuung in der Zeit bis 16.00 Uhr angemeldet. Für diese Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die zahlreichen Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Ganztagsschule besuchen, ist ein gesundes, ausgewogenes und abwechslungsreiches Mittagessen von großer Bedeutung. Dennoch
wird in Hamburg seit Jahren über die Schulverpflegung und insbesondere über die notwendigen Preiserhöhungen gestritten. Nachdem sich die Stadt Hamburg und die Hamburger Caterer zunächst auf eine Preisanpassung geeinigt hatten und diese Erhöhung von der Stadt getragen wurde, beschloss die Schulbehörde Ende 2021 unter großen Protesten, die Beiträge der Eltern für das schulische Mittagessen zu
erhöhen.

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