Der Wirtschaftsstandort Hamburg steht vor großen Herausforderungen. Dies gilt auch für den Ausbau der Infrastruktur, nicht zuletzt mit Blick auf den Hamburger Hafen. Der Stadtstaat Hamburg muss hier abgestimmt mit den Nachbarländern und dem Bund agieren. Zu einem großen Teil liegen Infrastrukturmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Bundes, dies gilt insbesondere für Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen. Maßnahmen des Bundes müssen naturgemäß mit solchen der angrenzenden Bundesländer und Kommunen abgestimmt und verzahnt werden.
Die Archivierung in der Asservatenkammer der Hamburger Staatsanwaltschaft ist höchst chaotisch. Zwar findet eine Erfassung in „MESTA“ statt, doch reicht dies nicht aus, um eine nachvollziehbare Archivierung zu gewährleisten; eine Dienstanweisung für die Verwahrstelle der Staatsanwaltschaft gibt es derzeit nicht.
Die SAGA Unternehmensgruppe ist die größte Vermieterin der Stadt Hamburg und hat eine Vorbildfunktion für den Hamburger Wohnungsmarkt. „Im 100. Jahr ihres Bestehens hat die SAGA in zunehmend schwierigem Umfeld ihren satzungsgemäßen Auftrag abermals konsequent erfüllt, „eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zu angemessenen Preisen“ zu gewährleisten“, lobte die ehemalige Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, als Vorsitzende des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht 2021.
Dass die SAGA diesem hohen Anspruch einer sozial verantwortlichen Wohnungsversorgung nicht immer gerecht wird, wissen zahlreiche, mitunter leidgeprüfte SAGA- Mieterinnen und -Mieter zu erzählen. Denn anders als andere große Vermieter gewährt die SAGA auch bei umfassenden und lang dauernden Gebäudesanierungen keine pauschalen Mietminderungen.
Die Hamburger Innenstadt und der dort ansässige Einzelhandel stehen aufgrund von Veränderungen im Verbraucherverhalten, verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der hohen Inflation und zahlreichen anderen Gründen, vor großen Herausforderungen. Immer mehr Läden schließen oder Ladenflächen stehen leer, teilweise sogar ganze Gebäude. Hinzu kommen auch die vielen kleinen Einkaufszentren, welche ebenfalls nicht vollvermietet sind oder gar abgerissen werden. Zwischennutzungen gelingen nur selten. Zwischen Hauptbahnhof, Dammtor und Rödingsmarkt sind die Straßen, besonders nach 20 Uhr, unbelebt, verlassen und daher unattraktiv. Die stetig reduzierte Zahl an Parkplätzen in der Innenstadt wirkt sich ebenfalls negativ auf das Kaufverhalten aus. Fest steht: Die Innenstadt verwaist zunehmend!
Weiter heißt es dort, die Freie und Hansestadt Hamburg nutzt den Environmental Insights Explorer von Google nicht für die Erfüllung ihrer Fachaufgaben. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat nach Produktpräsentationen von Google bisher lediglich vereinzelt auf Fachebene Testzugänge erhalten, um sich über die Datenqualität, Nutzungsmöglichkeiten sowie organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen ein Bild zu machen. Mit der Frage, ob der Senat der Nutzung der Google-Daten durch die Abgeordneten der Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen zustimmt, hat man sich hingegen noch nicht beschäftigt.
Mieter nutzen die hohen Hürden der Zwangsräumung aus, um den Vermieter um sein Recht zu bringen: Hat der Vermieter einen Titel gegen den Mieter, kann der Titel nur gegen diesen persönlich vollstreckt werden. Besitzt in der Zwischenzeit ein Dritter die Mietwohnung, darf der Gerichtsvollzieher diesen Dritten nicht aus dem Besitz setzen, selbst wenn sich der Dritte nur zum Zwecke der Vollstreckungsvereitelung in der Wohnung befindet.
Auch wenn Hamburgs Verkehrssenator möglichst alle Autos aus der Stadt verbannen möchte, steigt die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge weiter und erfreulicherweise wächst auch der Anteil der E-Fahrzeuge. Gerade im Hamburger Justizvollzug arbeiten viele Bedienstete, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, weil sie von außerhalb kommen, weil sie im Schichtdienst arbeiten und einige der JVAs, wie insbesondere die JVAs Glasmoor, Hahnöfersand, aber auch Billwerder nur äußerst schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Aus diesem Grund ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, dass die JVAs über eigene Parkplätze verfügen, auf denen die die Bediensteten ihre Autos abstellen können. Der Senat gibt an, dass Hamburgs JVAs insgesamt über 774 Bedienstetenparkplätze verfügen, von denen jedoch kein einziger mit einer Ladesäule für E-Fahrzeuge ausgestattet ist.
§ 26 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sieht vor, dass Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind. Diese Regelung wurzelt in den in Artikel 33 Absatz 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, namentlich dem Alimentationsprinzip und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, § 45 BeamtStG. Es handelt sich dabei um zentrale Grundsätze von verfassungsrechtlichem Rang, die es zu beachten und bewahren gilt. Umso schockierender ist es, wenn diese Prinzipien im Einzelfall ausgehöhlt werden und es der Freien und Hansestadt Hamburg nicht gelingt, dem effektiv
entgegenzuwirken.