Ein Login und ein Passwort für alle öffentlichen Unternehmen Hamburgs – das ist der große Wurf, den es für das Vorankommen der Digitalisierung braucht.
Für die Hamburger Behörden gibt es das Serviceportal. Ein solches Portal für die öffentlichen Unternehmen sollte das Ziel sein. Mit dem Netzportal, der Kooperation von Gasnetz Hamburg, HAMBURG WASSER, Stromnetz Hamburg und Wärme Hamburg, steht sogar schon ein Fundament zur Verfügung, auf dem sich aufbauen lässt. Rechtliche Bedenken bestehen somit nicht.
Drogenhandel, Gewalt und Beschaffungskriminalität – neben dem Hauptbahnhof als solchem sind auch einige der umliegenden Straßen in St. Georg, zu denen insbeson- dere der Steindamm gehört, traurige Kriminalitätsbrennpunkte in Hamburg. Die Zahl der in St. Georg im vergangenen Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Straftaten insgesamt stieg im Vergleich zum Vorjahr um 22,7 Prozent. Anwohner und (potenzielle) Besucher haben daher gerade in der Dunkelheit zu Recht ein mulmiges Gefühl, am Steindamm ansässige Gewerbetreibende fürchten um Kun- den; dies wird durch die teils offene Drogenszene noch verstärkt. Hier muss der Senat endlich handeln und für mehr Sicherheit sorgen.
Der aktuelle Lehrkräftemangel ist bundesweit eine der größten Herausforderungen im Bildungsbereich. Die Kultusministerkonferenz prognostiziert, dass bis 2025 rund 25.000 Lehrkräfte fehlen, bis 2030 sogar rund 31.000 Lehrkräfte. Andere Prognosen gehen sogar von einem noch weitaus höheren Bedarf aus. Hamburg als attraktiver Standort ist davon bislang weniger stark betroffen als andere Bundesländer. Aber auch für Hamburg ist es ein Problem mit Ansage, denn jahrzehntelang wurden auch an den Hamburger Universitäten für das Studium (erste Phase der Lehrerausbildung) und in den Studienseminaren für den Vorbereitungsdienst (zweite Phase, Referendariat) weniger Plätze vorgehalten, als es der absehbare Bedarf erfordert hat. Jetzt mehr Stellen für die erste und zweite Phase zu schaffen und die Ausbildung zu verbessern – das wirkt in den Schulen erst nach vielen Jahren.
Zudem hindern die Hemmnisse bei den Mieterstrommodellen einen zielgerichteten und beschleunigten Ausbau. Große Dachflächen werden nicht mit FV-Anlagen gebaut, da dies unwirtschaftlich ist.
Das größte steuerliche Hemmnis bei der Einführung von Mieterstrommodellen besteht in der Konstruktion der Gewerbesteuer. So erfolgt eine Gewerbesteuermehrbelastung bei Abgabe von elektronischem Strom im Rahmen der E-Mobilität. Eine Abhilfe hat der Gesetzgeber im Jahr 2019 lediglich für Wohnungsgenossenschaften und -vereine geschaffen. Für die weiteren Marktteilnehmer hat der Gesetzgeber leider keine Änderung herbeigeführt. Diese Hemmnisse führen dazu, dass für große Mietimmobilien keine FV-Anlagen gebaut werden. Sofern Mieterstrommodelle zur Energiewende beitragen sollen, ist dies kaum nachvollziehbar und bedarf dringend einer Anpassung im Gewerbesteuerrecht auf Bundesebene.
Diese Ermäßigung für Arbeitnehmer ist erfreulich und sollte unbedingt auch allen Mitarbeitern der Freien und Hansestadt zugutekommen. Dies gilt umso mehr, als dass der Fachkräftemangel auch im öffentlichen Dienst längst Einzug gehalten hat und Hamburgs Verwaltung dringend im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft ihre Attraktivität als Arbeitgeberin erhöhen muss.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat bereits diverse Versuche unternommen, für die Mitglieder eine Gesamtvereinbarung zu erzielen – bisher jedoch ohne Erfolg. Während in anderen Bundesländern die Investitionskosten durch das jeweilige Land übernommen werden, sind die Pflegebedürftigen in Hamburg damit weiterhin einer erheblichen Belastung ausgesetzt. In Schleswig-Holstein beispielsweise erfolgt die Förderung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen im stationären Bereich (teilstationäre Pflege sowie Kurzzeit- und Langzeitpflege) durch bewohnerbezogene Zuschüsse, das heißt auf dem Wege der Subjektförderung. In der ambulanten Pflege werden pauschale Investitionskostenzuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als sogenannte Objektförderung gewährt. Auch die Regelungen zu der Investitionskostenförderung in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind geeignete Beispiele.
Das Hamburger Taxigewerbe steht seit Jahren unter großem wirtschaftlichen Druck. Die Auswirkungen sind deutlich: Seit 2019 hat Hamburg gut 160 Taxiunternehmen mit etwa 500 Taxen verloren. Die Anzahl der Taxikonzessionen war 2022 auf einem historischen Tiefstand. Aktuell sind knapp 2.800 Taxen auf den Straßen der Hansestadt unterwegs – 2011 waren es knapp 3.500. Der rot-grüne Senat hat es in den letzten zwölf Jahren nicht geschafft, das Hamburger Taxigewerbe nachhaltig zu unterstützen. Dabei gilt es auch, die besondere Struktur des Taxigewerbes in Hamburg zu berücksichtigen: 86 Prozent der Taxen gehören Einwagenunternehmern (EWU), für die Investitionen, wie beispielsweise ein neues Fahrzeug, deutlich schwerer zu stemmen sind, als für Mehrwagenunternehmer (MWU). Empirisch wird dies unter anderem dadurch belegt, dass lediglich 33 Prozent der aktuell betrieben E-Taxen in Hamburg von EWU unterhalten werden. Aktuelle Förderprogramme dienen also vor allem der Konsolidierung der MWU.
Die Freie und Hansestadt Hamburg sieht sich seit Jahren mit einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen konfrontiert. Dabei ist wichtig zu betonen, dass Hamburg seine humanitäre Verantwortung wahrnimmt, geflüchtete Menschen aufzunehmen und ihnen Schutz und Unterstützung zu bieten. Dazu bekennen wir uns als CDU-Hamburg ausdrücklich. Die Solidarität mit den von Krieg und Zerstörung bedrohten Menschen ist für die Hamburger CDU eine bedeutsame Angelegenheit, die insbesondere in jüngster Vergangenheit besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Teil der Verantwortung diesen Menschen gegenüber ist es jedoch auch, Probleme anzusprechen, wenn diese zutage treten, und eine entsprechende Lösung zu finden.
Im Dezember 2022 wurde die HAW Hamburg Opfer eines Cyber-Angriffs. Wenige Stunden hatten für die Angreifer ausgereicht, um großen Schaden anzurichten: Sie hatten Administratorenrechte erlangt, waren bis zum zentralen Speichersystem vorgedrungen, hatten Dateien verschlüsselt und Sicherheitskopien gelöscht, eine „signifikante Menge an Daten sei abgeflossen“, so die HAW. Studierende und Professoren kamen nicht an ihre E-Mails, Erpresser drohten, persönliche Daten ins Netz zu laden, die Hochschule erstattete Anzeige. Der Rückweg der Hochschule in die Normalität erfolgt in mühsamster Kleinarbeit, alle Daten und E-Mails mussten vor der weiteren Nutzung überprüft werden. Bis heute beeinträchtigt der Angriff die Arbeit der Hoch- schule. Der Schaden einer derartigen Attacke ist immer immens und gefährlich – und sollte ein alarmierender Anlass dafür sein, die Cyber-Sicherheit der Hamburger Hochschulen zu erhöhen. Wie dringend dies notwendig ist, zeigt der Bericht 2023 des Landesrechnungshofs, der den Hamburger Hochschulen und Universitäten Mängel attestierte.
Die Europäische Union hat im Januar 2023 gleich zwei Insekten in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen. Bisher hat die Europäische Kommission damit vier Insekten in unterschiedlicher Darreichungsform als Lebensmittel für den europäischen Markt autorisiert. Neben dem Mehlkäfer (Tenebrio molitor) (im Larvenstadium getrocknet) und der Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) (gefroren/ getrocknet/pulverförmig), dürfen nun auch die Hausgrille (Acheta domesticus) (gefroren/getrocknet/pulverförmig) und der Getreideschimmelkäfer beziehungsweise der Buffalowurm (Alphitobius diaperinus) (gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert) unionsweit Lebensmitteln beigemischt werden.